Die Stimmberechtigten Kurt Häusermann, Regina Mori, Dieter Grass und Felix Gebhardt fordern den Gemeinderat auf:
1.
Sich inhaltlich eingehend mit dem Resultat der im letzten
Jahr durchgeführten Mitwirkung auseinander zu setzen (Mitwirkungsbericht vom 1.
Juli 2008)
2.
Als Gremium, welche
die für diese Planung die wirksamen Rahmenbedingungen festsetzte, insbesondere die Mitwirkungsbeiträge 5.4.3
und 5.4.5 detailliert zu erörtern.
3.
Zu überprüfen ob die Umstände, welche ein früheres Projekt
der Gemeinde Aesch (Verbindung Industriestrasse - Weidenring) haben scheitern
lassen, noch bestehen und ob mit der Realisation des Vollanschlusses an die
H18 heute die Voraussetzungen nicht
grundsätzlich anders sind als von der Aescher Gemeindepräsidentin anlässlich
der Informations-Veranstaltung vom 25.01.2005 dargelegt.
4.
Angesichts der Vorbehalte seitens der Bevölkerung, welche
sich in der regen Teilnahme am Mitwirkungsverfahren ausdrückt, eine bereits
vorliegende ausführungsreife Variante im Sinne eines Kosten-Nutzen-Vergleiches
der aktuellen vom Kanton vorgelegten
Variante gegenüber zu stellen.
5.
Mit Hinsicht auf das Ablaufen der Auflagefrist betreffend
die Richtplan-Anpassung am 23. Dezember 2008 und unter Berücksichtigung des in
diesem Postulat zum Ausdruck gebrachten Willens des Souveräns, die Frage zu
erörtern, ob der Gemeinderat im Interesse der Einwohnerschaft handelt, wenn er
diese Frist ungenutzt verstreichen lässt und somit stillschweigend die
Kostenpflicht der Gemeinde an einem Projekt im Umfang von 30 Franken gutheisst.
Begründung:
Ad 1. und 2.
Der Inhalt der durchgeführten Mitwirkung war nie Gegenstand
von Beratungen im Gemeinderat. Das Mitwirkungsverfahren, ist nicht Selbstzweck
sondern hat für die an der Planung beteiligten Behörden auch die Funktion,
Aufschluss betreffend der Übereinstimmung von Planungsabsichten und den
Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung zu gewinnen. Der Umstand, dass in
diesem Planverfahren der Kanton federführend ist, stellt per se keinen
Hinderungsgrund für den Gemeinderat dar. In seiner Beurteilung der Beiträge
orientiert sich der Kanton an den Vorgaben die ihm der Gemeinderat zu Beginn
gegeben hat. Im vorliegenden Fall bezieht sich eine erhebliche Anzahl von
Beiträgen auf diese Vorgaben. Mit dem Umstand das der Gemeinderat diese in
redlicher Absicht und oft zeitraubender Arbeit abgefassten Beiträge nicht
beachtet, setzt er sich nicht nur der Gefahr aus, die Übereinstimmung mit dem
Souverän zu verlieren, sondern es ist
auch eine offene Geringschätzung der Arbeit derjenigen in der Bevölkerung die
aktiv an dem Geschick der Gemeinde teilnehmen.
Ad 3.
So weit sich die Dinge für uns zurück verfolgen lassen wurde
die dezidierte Aussage der Gemeindepräsidentin von Aesch vom Gemeinderat nie
hinterfragt. In der Tat haben sich aber die Verhältnisse in Aesch, gerade wegen
der Realisierung des Vollanschlusses, völlig verändert. Kann es im Interesse
der Gemeinde liegen, dass ein ausführungsreifes Projekt mit einem optimalen
Kosten-Nutzen-Verhältnis, für dessen problemlose Realisierung jetzt die
notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind beim ganzen Planverfahren
unberücksichtigt bleibt, nur auf Grund eines Argumentes das heute nicht mehr
stichhaltig ist?
Ad 4.
Es wurde viel Zeit und Geld mit wenig zielführenden
Variantenstudien wie Tunnelvariante oder Umfahrung Asp vertan. Die wirklich
drängende Frage wäre doch: Brauchen wir ein regionales Projekt, das
entsprechend teuer wird? Oder brauchen wir eine Lösung, die es uns erlaubt
Schwerverkehr und Quellverkehr aus dem Industriegebiet direkt auf die H 18 zu
leiten und somit den Ortseil Brüggli wirksam zu entlasten.
Was die Entlastung vom Ortsteil Brüggli betrifft ist die
Wirkung des vorliegenden Projektes mehr als ungewiss. Eine Verkehrslenkung im
Abschnitt neuer Kreisel Bruggweg Amtshausstrasse ist weder vorgesehen noch
realisierbar. Welcher Automobilist soll einen Umweg von 1.5 km in Kauf nehmen?
30 Millionen für ein Projekt, das nur greift, wenn im Ortsteil Brüggli Stau
herrscht, ist sehr viel Geld. Es ist definitiv zu viel wenn man bedenkt, dass
es tatsächlich eine Variante gäbe die ausführungsreif in der Schublade liegt
und mit nicht einmal 20 % der Kosten das Gleiche leistet.
Ad 5.
Beim vorliegenden Projekt handelt es sich zur Hauptsache um
ein Kantonsstrassenprojekt. Das Verfahren, wann wer entscheidet, unterscheidet
sich grundsätzlich von einem Projekt das die Gemeinde in eigener Regie umsetzt.
Das Verfahren richtet sich nach dem Planungs- und Baugesetz und dem
Strassengesetz und den zugehörigen Verordnungen. Nach Auskunft des
Rechtsdienstes des Bau- und Justizdepartementes entscheidet der Kantonsrat auf
Antrag des Regierungsrates. Die Einwohnergemeinde wird angehört (Gemeinderat)
Entscheidungsbefugnisse hat sie keine. Zudem ist die Gemeinde kostenpflichtig. Die mit dem Projekt
entstehenden Kosten werden zu einem Anteil von 5-50 % auf die Gemeinde
überwälzt. Mit erfolgter Richtplan-Anpassung wechselt das Vorhaben seinen
Status von „Planungsabsicht“ oder Vorabklärung zu Kantonsstrassen-Projekt,
womit das oben genannte Verfahren Anwendung findet.
Felix. Gebhardt
10. Dezember 2008
Das heutige Projekt (Projekt Dez. 2007)
und die Variante Süd

