Anschluss an H 18

Dringliches Postulat
an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2008

 

Die Stimmberechtigten Kurt Häusermann, Regina Mori, Dieter Grass und Felix Gebhardt fordern den Gemeinderat auf:

 

1.      Sich inhaltlich eingehend mit dem Resultat der im letzten Jahr durchgeführten Mitwirkung auseinander zu setzen (Mitwirkungsbericht vom 1. Juli 2008)

 

2.       Als Gremium, welche die für diese Planung die wirksamen Rahmenbedingungen festsetzte,  insbesondere die Mitwirkungsbeiträge 5.4.3 und 5.4.5 detailliert zu erörtern.

 

3.      Zu überprüfen ob die Umstände, welche ein früheres Projekt der Gemeinde Aesch (Verbindung Industriestrasse - Weidenring) haben scheitern lassen, noch bestehen und ob mit der Realisation des Vollanschlusses an die H18  heute die Voraussetzungen nicht grundsätzlich anders sind als von der Aescher Gemeindepräsidentin anlässlich der Informations-Veranstaltung vom 25.01.2005 dargelegt.

 

4.      Angesichts der Vorbehalte seitens der Bevölkerung, welche sich in der regen Teilnahme am Mitwirkungsverfahren ausdrückt, eine bereits vorliegende ausführungsreife Variante im Sinne eines Kosten-Nutzen-Vergleiches der aktuellen   vom Kanton vorgelegten Variante gegenüber zu stellen.

 

5.      Mit Hinsicht auf das Ablaufen der Auflagefrist betreffend die Richtplan-Anpassung am 23. Dezember 2008 und unter Berücksichtigung des in diesem Postulat zum Ausdruck gebrachten Willens des Souveräns, die Frage zu erörtern, ob der Gemeinderat im Interesse der Einwohnerschaft handelt, wenn er diese Frist ungenutzt verstreichen lässt und somit stillschweigend die Kostenpflicht der Gemeinde an einem Projekt im Umfang von 30 Franken gutheisst.

 

Begründung:

Ad 1. und 2.

 

Der Inhalt der durchgeführten Mitwirkung war nie Gegenstand von Beratungen im Gemeinderat. Das Mitwirkungsverfahren, ist nicht Selbstzweck sondern hat für die an der Planung beteiligten Behörden auch die Funktion, Aufschluss betreffend der Übereinstimmung von Planungsabsichten und den Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung zu gewinnen. Der Umstand, dass in diesem Planverfahren der Kanton federführend ist, stellt per se keinen Hinderungsgrund für den Gemeinderat dar. In seiner Beurteilung der Beiträge orientiert sich der Kanton an den Vorgaben die ihm der Gemeinderat zu Beginn gegeben hat. Im vorliegenden Fall bezieht sich eine erhebliche Anzahl von Beiträgen auf diese Vorgaben. Mit dem Umstand das der Gemeinderat diese in redlicher Absicht und oft zeitraubender Arbeit abgefassten Beiträge nicht beachtet, setzt er sich nicht nur der Gefahr aus, die Übereinstimmung mit dem Souverän zu verlieren,  sondern es ist auch eine offene Geringschätzung der Arbeit derjenigen in der Bevölkerung die aktiv an dem Geschick der Gemeinde teilnehmen.

 

Ad 3.

So weit sich die Dinge für uns zurück verfolgen lassen wurde die dezidierte Aussage der Gemeindepräsidentin von Aesch vom Gemeinderat nie hinterfragt. In der Tat haben sich aber die Verhältnisse in Aesch, gerade wegen der Realisierung des Vollanschlusses, völlig verändert. Kann es im Interesse der Gemeinde liegen, dass ein ausführungsreifes Projekt mit einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis, für dessen problemlose Realisierung jetzt die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind beim ganzen Planverfahren unberücksichtigt bleibt, nur auf Grund eines Argumentes das heute nicht mehr stichhaltig ist?

 

Ad 4.

Es wurde viel Zeit und Geld mit wenig zielführenden Variantenstudien wie Tunnelvariante oder Umfahrung Asp vertan. Die wirklich drängende Frage wäre doch: Brauchen wir ein regionales Projekt, das entsprechend teuer wird? Oder brauchen wir eine Lösung, die es uns erlaubt Schwerverkehr und Quellverkehr aus dem Industriegebiet direkt auf die H 18 zu leiten und somit den Ortseil Brüggli wirksam zu entlasten.

 

Was die Entlastung vom Ortsteil Brüggli betrifft ist die Wirkung des vorliegenden Projektes mehr als ungewiss. Eine Verkehrslenkung im Abschnitt neuer Kreisel Bruggweg Amtshausstrasse ist weder vorgesehen noch realisierbar. Welcher Automobilist soll einen Umweg von 1.5 km in Kauf nehmen? 30 Millionen für ein Projekt, das nur greift, wenn im Ortsteil Brüggli Stau herrscht, ist sehr viel Geld. Es ist definitiv zu viel wenn man bedenkt, dass es tatsächlich eine Variante gäbe die ausführungsreif in der Schublade liegt und mit nicht einmal 20 % der Kosten das Gleiche leistet.

 

Ad 5.

Beim vorliegenden Projekt handelt es sich zur Hauptsache um ein Kantonsstrassenprojekt. Das Verfahren, wann wer entscheidet, unterscheidet sich grundsätzlich von einem Projekt das die Gemeinde in eigener Regie umsetzt. Das Verfahren richtet sich nach dem Planungs- und Baugesetz und dem Strassengesetz und den zugehörigen Verordnungen. Nach Auskunft des Rechtsdienstes des Bau- und Justizdepartementes entscheidet der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates. Die Einwohnergemeinde wird angehört (Gemeinderat) Entscheidungsbefugnisse hat sie keine. Zudem ist die Gemeinde  kostenpflichtig. Die mit dem Projekt entstehenden Kosten werden zu einem Anteil von 5-50 % auf die Gemeinde überwälzt. Mit erfolgter Richtplan-Anpassung wechselt das Vorhaben seinen Status von „Planungsabsicht“ oder Vorabklärung zu Kantonsstrassen-Projekt, womit das oben genannte Verfahren Anwendung findet.

 

Felix. Gebhardt
10. Dezember 2008

 


 

Das heutige Projekt (Projekt Dez. 2007)
und die Variante Süd